Stand: 29.08.2022
"Corona-Regeln" zum Schulstart laut Bildungsministerium
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Keine Maskenpflicht
- Freiwilliges Testen: In der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch. Für die zweite Schulwoche bekommt jedes Schulkind 3 Antigentests mit nach Hause.
- Kein Schulbesuch für positiv getestete SchülerInnen (auch ohne Symptome)
- Bei besonderer Risikolage können Maßnahmen von der Schulleitung, der Bildungsdirektion oder des Ministeriums angeordnet werden (z.B. Testpflicht,
Maskenpflicht für einen gewissen Zeitraum...). Sie werden darüber informiert.
- Sollten Testungen angeordnet werden, müssen Kinder, die keine Einverständniserklärung abgegeben haben, zu Hause bleiben. Der Lernstoff muss selbständig erarbeitet werden.